[Wissen] Etikette

Hintergrundwissen und Organisation der Gilde

Moderator: Cassandra Rieves

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Cassandra Rieves
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[Wissen] Etikette

Beitrag von Cassandra Rieves » Montag 14. August 2017, 10:09

Diese Etikettenregeln gelten hauptsächlich für die gehobenen Stände des Reiches und werden von Bürgern imitiert, die sich um höfliches oder höfisches Benehmen bemühen wollen. Sie sind Richtlinien, keine Gesetze - grobe Abweichungen werden mit unterschiedlich schwerer gesellschaftlicher Ächtung geahndet.

Inhalt
1. Begrüßung und Anrede
2. Heirat & Werbung
3. Offizielle Anlässe & Feste
4. Duelle

Begrüßung und Anrede

Hier kommt es natürlich darauf an, wem man gegenübersteht und ob man Männlein oder Weiblein ist und welchen Bezug man zu seinem Gegenüber hat.

Allgemeines Volk:
Schlichter Gruss, ggf. mit Nennung des Glaubens.(Keinerlei Verbeugungen o.ä.)
Sowohl bei Männer wie auch bei Frauen gleich.

Anreden: Fräulein, Frau, Herr

Einfache Priester/Amtspersonen/Offiziere:

Höflicher Gruss mit Nennung des Nachnamens (inklusive Zusatz), ggf. Glaubensbekennung, Kopfnicken erlaubt.
[Dieses gilt auch für Bürger in hohen Ämtern wie Ratsmitglieder u.ä.]

Anreden: Fräulein von, Frau von, Herr von, oder Amtsbezeichnung (Ehrwürden, Hochwürden, etc.)

Ritter/Niederadel/höher gestellter Klerus/Angesehene Magier:

Höflicher Gruss mit Nennung des Nachnamens und angemessenem Kopfnicken oder knapper Verbeugung/Knicks, ggf. Glaubensbekennung.
Bei Frauen Handkuss erwünscht, nicht zwingend.
[Schaut man der Frau bei einem Handkuss ins Gesicht ist das ein Zeichen, das man um jene Frau wirbt. Ansonsten belässt man die Augen auf der Hand.
Erwidert Frau den Blick ist das eine Zustimmung/Ansonsten hat man einen Korb kassiert]

Anreden: Sir/Lady oder Amtsbezeichnung

Fürsten/Hoch angesehene Priester, Magier:

Höflicher Gruss mit Nennung des Titels und des korrekten Nachnamens.
Männer: Angemessene Verbeugung bei Männern. Handkuss bei Frauen.
Frauen: korrekter Knicks.

Anreden: Fürst von, Eure Eminenz

Grafen/Hochadel/Akademie Leiter/Hohepriester:

Höflicher Gruss mit Nennung des Titels und des korrekten Nachnamens.
Männer: Respektvolle, angemessene Verbeugung bei Männern. Handkuss bei Frauen.
Frauen: Knicksen mit senken des Hauptes als Gruss.

Anreden: Erlaucht, Sire von, Amtsbezeichnung

Königsfamilie:

Respektsbekundender Gruss mit korrekter Anrede oder Nennung des Titels und des vollständigen Nachnamens. Männer: Verbeugung bei Männern. Verbeugung und Handkuss bei Frauen.
Frauen: Selbiges wie bei Grafen.
Anreden: Eure Königliche Hoheit, Hoheit
Beim König/Königin: Eure (königliche) Majestät
Cassandra Rieves
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Cassandra Rieves
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Re: [Wissen] Etikette

Beitrag von Cassandra Rieves » Montag 14. August 2017, 10:09

Heirat & Werbung

Ein Mann hat sich bei dem Vormund der von ihm auserkorenen Frau die Erlaubnis einzuholen, um sie werben zu dürfen. Vorher hat der Mann die Frau nicht in irgendeiner Weise anzufassen oder zärtlich zu berühren.

Ist ihm dies gestattet worden, darf er von da an um sie werben und ihre Gunst erlangen (Die Erlaubnis wird vom Vormund d.h. im Normalfall vom Vater, ältesten Bruder etc. gegeben).

Werben

Erlaubt ist:

Ein Vertrauterer Umgang in der Öffentlichkeit.

Das Ansprechen der Umworbenen mit Namen (besser aber mit Titel oder Nachnamen)

Geschenke feil zu bieten.

Ausritte / Ausflüge zu machen.

Sich ohne Anstandsperson mit der Umworbenen zu umgeben.

Verboten ist:

Unsittliche Berührungen jeder Art.

Das Entkleiden voreinander.

"Händchen halten" in der Öffentlichkeit.

Massives Flirten in der Öffentlichkeit.

Verhalten das auf Unsittlichkeit Schließen oder vermuten lässt.

Teilen eines gemeinsamen Haustands. Teilen eines gemeinsamen Bettes. (Ungeachtet der Sittsamkeit)

Unsittliche Geschenke. (Anzügliche Kleidung etc.)

So der Mann sich sicher ist, dass er jene Frau heiraten möchte, geht er abermals zu ihrem Vormund und bittet um ihre Hand. So ihm der Vormund seinen Segen gibt, darf er sich mit der Dame verloben. (Auch offiziell)

Die Verlobung

Erlaubt ist:

Der zärtliche Umgang miteinander, auch in der Öffentlichkeit, solange die Regeln der Sittsamkeit eingehalten werden.

Das Ansprechen des anderen mit Vornamen.

Zweisame Ausflüge ohne Anstandsperson.

Küssen.

Verboten ist:

Unsittliche Berührungen jeder Art.

Das Entkleiden voreinander.

Verhalten das auf Unsittlichkeit schließen oder vermuten lässt.

Teilen eines gemeinsamen Haustands.

Teilen eines gemeinsamen Bettes. (Ungeachtet der Sittsamkeit)

Unsittliche Geschenke. (Anzügliche Kleidung etc.)

Eine Verlobung sollte mindestens 3-6 Wochen bestehen, bevor das Paar an die Hochzeit denken darf. In dieser Zeit wird der Mann, sowie die Frau von der jeweiligen Adelsfamilie (sollte es nur eine Adelsfamilie geben nur von dieser) darauf geprüft, ob er adäquat für die Familie ist und ob die Hochzeit bewilligt werden kann. Öfters werden dann auch Mitgiften ausgehandelt und eventuelle Hochzeitsverträge über Ländereien usw. aufgesetzt.

Die Hochzeit

Diese Regeln gelten sobald eine Hochzeit vollzogen worden ist.

Erlaubt ist:

Das Teilen eines gemeinsamen Hausstandes.

Das Teilen eines gemeinsamen Bettes.

Zärtlicher Umgang (jeder Art, solange nicht in der Öffentlichkeit).

Verboten ist:

Unsittliches Berühren in der Öffentlichkeit.

Massives Teilen von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit.

Verhalten, das dem Ruf des Hauses schaden könnte. (Sittsamkeit, Integrität)

Besonderheit: Die meisten Regeln gelten vor allem in der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit heißt, sobald jemand dabei ist, der nicht als enger Freundeskreis zu bezeichnen ist. Dabei ist es unerheblich, wo man sich gerade befindet oder mit wem.

P.S.: Was man hinter verschlossenen Türen macht weiß ja niemand. Und wer will sich schon über das Wort eines Adligen stellen, außer ein anderer Adliger. In dem Sinne: Geheimhaltung ist dann alles.
Cassandra Rieves
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Re: [Wissen] Etikette

Beitrag von Cassandra Rieves » Montag 14. August 2017, 10:10

Offizielle Anlässte & Feste

Hier aufgeführt, wie sich Lady und Sir auf einem Fest oder einem anderen offiziellen Anlass zu benehmen haben sollten.

Regeln

Nr. 1: Frau kommt nie alleine zu einem solchen Anlass. Sollte sich kein Partner finden, sollte man sich vor Betreten des Festsaales um einen Herrn bemühen, der sie hineingeleitet. Findet sich keiner, so sollte man die Festivität eher stillschweigend betreten oder gar nicht erst hingehen.

Nr. 2: Mann sollte nach Möglichkeit in Begleitung einer Frau erscheinen. Jedoch ist es nicht so schlimm, wenn er alleine auftritt, um anwesenden Damen zu vermitteln, dass er noch zu haben sei.

Nr. 3: Mann hat die Pflicht, eine Dame ohne Begleitung (sofern er selbst ohne kommt) den Arm anzubieten, um sie hinein zu gleiten. Dies gehört zum guten Ton und es gilt als Zeichen von Missgunst, wenn man einer Dame dieses Angebot nicht unterbreitet.

Nr. 4: Der Gastgeber wird nach Möglichkeit stets zuerst begrüßt.

Nr. 5: Sich zu betrinken, zeugt von Schwäche und schlechter Selbsteinschätzung. Alkohol ist in Maßen zu genießen.

Nr. 6: Mann fordert zum Tanz auf. Frauen sollten eher davon absehen und warten, dass sie gefragt werden. Einzige Ausnahme: Herrschende Adelsdamen. Jene haben dank ihres Standes das Recht, Männer zum Tanz zu "fordern".

Nr. 7: In ein laufendes Gespräch mischt man sich zu passendem Zeitpunkt ein und so es sich um höher gestellte Personen handelt, fragt man höflich an, ob man sich beteiligen dürfe.

Nr. 8: Man isst sittsam. Achtet Essensregeln und speist gemessen. Essen ist in solchen Anlässen weniger der Zweck, den Hunger zu stillen, als der Brauch des gepflegten Beisammenseins.

Nr. 9: Jedes Verhalten, das dem Ruf des eigenen Hauses oder auch eines befreundeten schaden könnte, ist strikt zu unterlassen. Darunter fällt exzessives Trinken, unsittsames Verhalten, Beleidigung und vieles mehr. In der Vergangenheit sind schon Adlige ihres Standes enthoben worden aus Gründen des Rufschutzes des Hauses.

Nr. 10: Man behandelt höhergestellte Adlige stets zuvorkommend. Ganz gleich der persönlichen Abneigungen. Ihr Stand gebietet es, dass man sich ihnen gegenüber respektvoll verhält und sein Haus durch fälschliches Verhalten nicht in Verruf bringt.

Nr. 11: Man dreht einem höher gestellten Adligen nicht den Rücken zu. Wendet man sich ab oder geht, so hat man erst einen Schritt rückwärts zu tun, bevor man sich umdreht. Alles andere darf als Beleidigung oder Respektlosigkeit betrachtet werden.

Nr. 12: So man sich unterhält, sieht man seinen Gesprächspartner nach Möglichkeit an. Außer das Gespräch oder die Umstände verhindern dies oder machen es aus anderen Gründen nicht möglich. (z.b. bei einer Rede, Beerdigungen, Hochzeiten usw. usf.)

Nr. 13: Man hat sich gepflegt und wohl gewandet zu präsentieren. Unschickliche Kleidung ist tunlichst zu vermeiden. Lederrüstungen und ähnliches sind nur dann adäquat, so der Anlass es gebietet oder aber man ob seines Standes oder seiner Herkunft darauf als traditionelles Mittel zurückgreifen sollte.

Nr. 14: Auseinandersetzungen auf Festivitäten oder offiziellen Anlässen sind zu vermeiden und haben in korrekter Form an anderer Stelle weiter geführt zu werden. (Stichwort: Duelle etc.)

Nr. 15: Verlässt man ein Fest oder einen solchen Anlass hat man sich beim Gastgeber zu verabschieden. Ein Gehen ohne jene Floskel gilt als Missgunstzeichen gegenüber der Festivität, des Gastgebers oder seines Hauses.

Nr. 16: Das Tragen von Metallrüstungen auf Festivitäten ist nur Rittern und ähnlichen Ständen gestattet. Jenes gilt dann als adäquate Gewandung, so die Rüstung der Festivität entsprechend gefertigt ist. (Prunkrüstungen)

Nr. 17: Das Tragen von Waffen ist zum Zweck der Zierde oder zum Ausdruck des Standes gestattet. (Prunkwaffen u.ä.) Eine zweckdienliche Waffe bezeugt, dass man dem Gastgeber nicht vertraut oder dessen Soldaten/Wachen.

Nr. 18: Jeder Adlige hat das Zeichen seines Standes zu tragen um deutlich zu machen wer er ist und zu wem er gehört. Dies nicht zu tun bezeugt, dass man sich für sein Haus oder seine Zugehörigkeit schämen muss.

Nr. 19: Eine Aufforderung zum Tanz abzulehnen, ist unhöflich und zeugt von Missgunst oder schlechtem Benehmen. Triftige Gründe können jenen Eindruck etwas entschärfen.
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Re: [Wissen] Etikette

Beitrag von Cassandra Rieves » Montag 14. August 2017, 10:10

Duelle

Sich gegenseitig um prügeln (lassen) kann jeder, aber wann verliert ein Ritter sein Gesicht, was Duelle angeht, und was ist ihm erlaubt?

Sekundanten

Ein Sekundant ist eine selber ehrbare Person, in den meisten Fällen ein Freund des sich duellierenden - der aber in gewisser Hinsicht möglichst unparteiisch sein sollte. Zumindest soweit, dass er vom Sekundanten der Gegenseite als Verhandlungspartner akzeptiert wird. Die Sekundanten legen in Vertretung Ort, Zeit, Waffen und Ziel des Duells fest - und es gibt auch Fälle, in denen sie stellvertretend den Platz des Kämpfenden einnehmen. Gerade bei Damen des Adels, die sich genötigt sehen, eine Forderung auszusprechen oder entgegenzunehmen, ist es grundlegend gestattet, einen Vertreter auf den Platz zu schicken.

Die beiden Duellanten wechseln nach der Forderung für gewöhnlich bis zur Beilegung kein Wort mehr miteinander, ihre Sekundanten handeln in ihrem Auftrag.

Ebenbürtigkeit

Es liegt wenig bis kein Ehrengewinn darin, sich einem zuvor großmäuligen Jungkrieger, der zum Duell nichts Besseres als Eisen aufbringen kann, in kompletter hochwertiger Platte gegenüberzustellen und ihn einmal kurz in den Boden zu stampfen - sowas ist im besten Falle des Erteilen einer scheinbar überfälligen Lektion, aber kein "Duell".

"Des Weiteren sollte man danach streben, dem Gegner auch in seinen Fähigkeiten ebenbürtig zu sein. Es ist zwar nicht notwendig, dass ein brillanter Fechter bewusst die schlechtere Hand wählt, um dem mittelmäßigen Gegner eine bessere Chance zu geben, genauso wenig, wie man ihm eine der eigenen ebenbürtige Waffe zur Verfügung stellen muss - doch solche und vergleichbare Taten zeugen für Jedermann von der Ehrenhaftigkeit und Redlichkeit eines Kämpfers, lassen vermutlich sein Ansehehen steigen und verschaffen ihm zudem einen moralischen Vorteil, ganz gleich, ob er den Kampf gewinnt oder verliert."

"Als Grundregel gilt, dass alles zu vermeiden ist, was einen der beiden deutlich übervorteilt, ein leichter Vorteil zugunsten des Geforderten ist allerdings üblich und stilvoll."

Ehrenhaftigkeit

ehrenhaft:

Der Charakter kennt die Gebote der Ehre und bemüht sich nach Kräften, sie zu befolgen. Gelegentliche kleinere Ausrutscher sind menschlich, doch alles in allem weiß er seine Ehre stets zu schützen. Von Angehörigen der Oberschicht und des Adels wird natürlich stets ehrenhaftes Verhalten erwartet.

ehrvergessen:

Der Charakter kennt entweder die Gebote der Ehre nicht oder er ignoriert sie aus Ehrgeiz, Gewinnstreben oder anderen niedrigeren Motiven. Da er zumindest die Gesetze des Staates respektiert und kein 'schlechter Mensch' ist, kann man ihn durchaus achten, allerdings ist er nicht salonfähig und wird auch keine höheren Würden erreichen. Angehörige der Unter- und Mittelschicht gelten allgemein als ehrvergessen, doch auch Höherstehende können sich diese Einschätzung durch ihr Verhalten erwerben; ebenso gelten die meisten 'Fremdlinge', d.h. Angehörige anderer Kulturen oder Rassen als ehrvergessen, solange sie nicht durch ihre Taten etwas Anderes beweisen.

ehrlos:

Der Charakter hat durch seine Untaten und gröbste Verstöße gegen die Gebote der Ehrhaftigkeit seine Ehre verwirkt, wenn er denn je welche besessen hat. Oftmals zugleich ein Verbrecher und Feind der Gesetze, lebt er ein Leben als Ausgestoßener am Rande der Gesellschaft ohne Möglichkeit, an ihren Veranstaltungen auch simpelster Art teilzuhaben. "Generell werden Duelle als ehrbare Form der Beilegung von Streitigkeiten auch nur mit ehrenhaften, selten einmal mit ehrvergessenen und keinesfalls gar mit ehrlosen Personen ausgefochten."

Formen des Duells

Es braucht im Grunde niemand "Mord" zu schreien, sobald die Drohung "Duell" auch nur erwähnt wird. Duelle sind eine institutionalisierte Angelegenheit, und zwar nicht, um sich gegenseitig abzuschlachten, sondern um genau das eben zu vermeiden. Beleidigungen und ähnliches werden durch ein Duell zu einer klaren Angelegenheit, die mit dem Ausgang des Duells auch als beigelegt und beendet gilt, Punkt.

Erstes Blut

Angebracht bei kleineren Zwistigkeiten. Verbale Beleidigungen, kleinere Missetaten am Fordernden, etc. werden so aus der Welt geschafft. "Erstes Blut" ist die Regelung, dass das Duell nach der ersten nennenswerten beigefügten Verletzung beendet ist.

Zweites Blut

Hier liegen schon schwerere Vergehen zugrunde, jedoch immer noch nichts, was den Tod des Gegners (objektiv betrachtet) rechtfertigen würde. Mancher Streit zweier schon länger bemühter Werber um eine Frau wurde so wohl schon ausgetragen, beispielsweise. "Zweites Blut" ist die Regelung, das Duell erst zu beenden, wenn einer der Gegner kampfunfähig ist oder aufgibt.

Drittes Blut

Bis zum Tod. Was zu so etwas führen kann und wie solche Kämpfe aussehen können - dramatischer Abgang des langen verhassten Bösewichtes, überraschend großzügiger Verzicht auf den alles Beendenden und eigentlich erlaubten Gnadenstoß

Ablauf einer Duellforderung

Das klassische Mittel, eine Duellforderung auszusprechen, ist es, dem Geforderten den Handschuh vor die Füße zu werfen. "Herr Ritter! Erstens! Man wirft den Handschuh dem Gegner neuerdings vor die Füße und schlägt ihn ihm nicht mehr ins Gesicht! Zweitens! SCHON GAR NICHT DEN PANZERHANDSCHUH!" Wird der Handschuh aufgenommen, gilt die Herausforderung als akzeptiert. Sie trennen sich, um sich ihren Sekundanten zu suchen, der alles Folgende regelt.

Oft gebührt es dabei dem Fordernden, Ort und Zeit zu benennen; der Geforderte hingegen hat die Wahl der Waffen. Kommt es dabei partout zu keiner Einigung, ist ein unparteiischer und von beiden akzeptierter Schiedsrichter hinzuzuziehen, der diese Modalitäten festlegt und das Duell dann auch mit überwacht.

Mit vereinbart werden die Bedingungen zu Sieg und Niederlage - auch diese müssen einander angemessen sein. Meistens ist dies die Forderung nach einer Entschuldigung - gewinnt der Beleidiger, hat der Beleidigte den Ausspruch hinzunehmen.

Oft genug wird ein Duell und sein Ausgang als eine mindere Form von Gottesurteil angesehen und nicht wenige Leute fingen bei verlorenen Duellen das Grübeln an, was sie also doch falsch gemacht haben müssen, obwohl sie sich im Recht sahen.

Fakt ist, eine Angelegenheit, die durch ein Duell "bereinigt" wurde, gehört nicht nochmal ausgegraben! Es ist in höchstem Maße ehrlos, jemanden für die gleiche Schandtat zweimal zu fordern - genauso, wie es ehrlos ist, nach einem verlorenen Duell nebst zu leistender Entschuldigung für eine Beleidigung gleich die nächste Beleidigung auszusprechen.
Cassandra Rieves
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